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1. Provisionsvereinbarung Recuiting

1.1     Allgemeines

Dirk Wortmann Consulting (DWC) unterstützt als Personalberatungsunternehmen bei der Suche nach geeignetem Personal.

DWC vermittelt bundesweit Fachpersonal aller Qualifikationsstufen für Unternehmen. Zusätzlich werden internationale und mittelständische Unternehmen bei der professionellen Suche nach qualifiziertem Fachpersonal in allen Branchen, Bereichen und auf jeder Ebene unterstützt.

1.2   Angebot

Der Bereich Recruiting unterscheidet zwei Angebote: die Personalvermittlung und die Besetzungsberatung.

1.2.1 Personalvermittlung

DWC stellt dem Kunden initiativ oder auf Anfrage Kandidatenprofile vor. Die Kandidaten werden zuvor fachlich im Rahmen eines strukturierten Bewerbungsgespräches oder Telefoninterviews auf ihre persönliche Eignung überprüft.

Die Kandidaten werden anhand von Exposés mit einem Kurzprofil und einem standardisierten Lebenslauf, nach jeweiliger Absprache und mit  Einverständnis des Kandidaten vorgestellt.

Bei vorliegendem Interesse seitens des Kunden werden die Kandidaten zum persönlichen Interview beim Kunden eingeladen. Soweit gewünscht, erhält der Kunde vorab die Zeugnisunterlagen in Kopie.

Der Erstkontakt sowie die Terminvereinbarungen mit den Kandidaten erfolgen ausschließlich durch DW

1.2.2 Besetzungsberatung

Unter Einbeziehung der Ist-Situation im auftraggebenden Unternehmen analysiert DWC vor Ort und in direktem Gespräch mit dem Kunden den aktuellen Personalbedarf, aus dem ein konkretes Anforderungsprofil (fachliche und soziale Kompetenzen) abgeleitet wird.

Im Ergebnis wird gemeinsam mit dem Kunden eine geeignete Suchstrategie festgelegt, mit der DWC geeignete Kandidaten identifiziert.

Nach erfolgreicher Kontaktaufnahme beurteilt DWC die Kandidaten auf eindeutige Übereinstimmung zum Anforderungsprofil, sowie deren fachlicher und persönlicher Eignung. Die Präsentation der geeigneten Kandidaten erfolgt schriftlich mittels eines Kurzprofiles.

In diesem Kurzprofil stellt DWC die, sich aus den Vorgesprächen ergebenden, Informationen über Persönlichkeit, Entwicklung, heutige Position, besondere Erfahrungen und Potential der Kandidaten mit dem Ziel zusammen, dem Unternehmen eine qualifizierte Gesprächsvorbereitung für eine erste Präsentation zu ermöglichen.

Nach vorheriger Absprache unterstützt DWC den Kunden auf Wunsch bei der Einholung weiterer Referenzen über die in die engere Wahl gezogenen Kandidaten.

Der Erstkontakt sowie die Terminvereinbarungen mit den Kandidaten erfolgen ausschließlich durch DWC.

1.3   Vergütung

1.3.1 Generell

Soweit es innerhalb von 18 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Unternehmen kommt, hat DWC gegenüber dem Unternehmen einen Anspruch auf eine Provision, welche sich an der Höhe des effektiven Bruttojahreseinkommen (inkl. sämtlicher - auch rückwirkend gezahlter Zuschüsse, Sonderleistungen, Boni, Gewinnbeteiligungen, Aufwandserstattungen, Gehaltsumwandlungen oder -erhöhungen) des Kandidaten bemisst.

Konkret staffelt sich die Vermittlungsprovision wie folgt:

3.500,00€ bei einem Bruttojahreseinkommen < = 25 T€
4.000,00€ bei einem Bruttojahreseinkommen   >  25 T€
5.000,00€ bei einem Bruttojahreseinkommen   >  30 T€

         20% bei einem Bruttojahreseinkommen   >  40 T€

               25% bei einem Bruttojahreseinkommen   >  60 T€

 

1.3.2 Provision im Rahmen einer Personalvermittlung

Die Leistung wird im Erfolgsfall vergütet. Die Rechnungsstellung für Leistungen nach 1.2.1 erfolgt im Anschluss an den erfolgreichen Vertragsschluss zwischen dem von DWC vorgeschlagenen Kandidaten und dem Kunden. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug 30 Tage nach Erhalt in voller Höhe zu begleichen.

1.3.3 Provision im Rahmen einer Besetzungsberatung

Bei Leistungen nach 1.2.2 erfolgt die Rechnungsstellung für die Provisionszahlung nach schriftlicher Auftragserteilung in drei Stufen:

30% bei Auftragserteilung,
30% bei Vorstellung der Kandidaten
40% mit Abschluss des Arbeitsvertrages

Die Rechnungsbeträge sind jeweils ohne Abzug 30 Tage nach Erhalt und in voller Höhe zu begleichen.

1.3.4 Anzeigen- und Reisekosten

Für konkrete Suchaufträge trägt der Kunde nach vorheriger Absprache die entsprechenden Anzeigenkosten.

Die Provision enthält keine Berücksichtigung von Reisekosten. DWC stellt daher dem Kunden nach vorheriger Absprache die effektiv anfallenden/nachweisbaren Kosten für die An- und Abreise zum Kunden sowie ggf. für Übernachtungen als Einzelposten in Rechnung.

Der Kunde übernimmt die Reisekosten zum Interview von Kandidaten, wenn diese auf ausdrückliche Einladung vom Kunden anreisen. Alle weiteren im Zusammenhang mit der Suche und Vorbereitung von Kandidatengesprächen etc. anfallenden Kosten werden von DWC selbst getragen.

1.4   Gewährleistung

Sofern ein Kandidat nach Abschluss des Vertrages die Vertragserfüllung nicht beginnt, innerhalb der ersten zwei Monate kündigt oder ihm aus personenbedingten Gründen innerhalb der ersten zwei Monate gekündigt wird, ist DWC zur Neusuche verpflichtet. Bereits geleistete Zahlungen werden dann in voller Höhe verrechnet.

1.5   Vertraulichkeit

Der Kunde ist verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die er über die Kandidaten erhalten hat, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

1.6   Vertragsabschluss mit Kandidaten

Die Leistung im Sinne dieses Vertrages gilt als erbracht, wenn ein Kandidat innerhalb von 18 Monaten ab der Vorstellung durch DWC entweder von dem Kunden oder von einem mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder einem Nachfolgeunternehmen eingestellt worden ist.

Einstellung meint die Vereinbarung, durch die ein Kandidat zu einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit gleich welcher Art verpflichtet wird, unabhängig davon, in welchem Bereich des Unternehmens, für welche Aufgabe und für welchen Zeitraum der Kandidat eingesetzt werden soll.

Der Kunde ist verpflichtet, DWC unverzüglich über das Zustandekommen einer Vereinbarung mit einem Kandidaten zu informieren und die betreffenden Vertragsunterlagen zu übersenden.

Schließt ein Dritter einen Vertrag mit einem Kandidaten, aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Kunde von DWC erhalten und entgegen Ziffer 4 dieses Vertrages weitergegeben hat, schuldet der Kunde gleichfalls das Vermittlungshonorar.

1.7   Sonstiges

Die Dienstleistungen von DWC ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung der Kandidaten seitens des Kunden. Bei Einstellung eines von DWC ausgewählten Kandidaten übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Wahl.

 

 

 

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